Für den Einzelhandel und die Abgabe von freiverkäufliche Arzneimittel fordert das Arzneimittelgesetz einen Sachkundenachweis. Die Prüfung wird in Schleswig-Holstein an der IHK in Lübeck abgenommen. Sie benötigen dafür Kenntnisse welche Drogen und Zubereitungen freiverkäuflich sind und müssen diese sicher erkennen können. Als Kräuterfrau kann ich Ihnen daher einen Übungstag anbieten, der Ihnen die Kenntnisse vermittelt und Ihnen die verschiedenen wichtigen Drogen in Aussehen und Anwendung vermittelt. Dieser Übungstag ist für Tierheilpraktiker, Heilpraktiker und Kräuterfrauen (auch Verkäufer/innen) geeignet. Bei Interesse melden Sie sich bitte telefonisch unter 04875 / 902633 oder per E-mail unter Tiki.Wermann@t-online.de
Wofür braucht man den Sachkundeanchweis? Tierheilpraktiker dürfen ohne diesen Nachweis z.B. keine Flohmittel an Tierhalter verkaufen. Auch Heilkräuter dürfen ohne Sachkunde nicht an Patienten abgegeben werden. Auf Messen und Veranstaltungen drüfen keinerlei freiverkäufliche Arzneimittel abgegeben werden. Das gilt für viele verschiedene Produkte. In Schleswig-Holstein werden zur Zeit verstärkt Tier-Therapeuten von der Arzneimittelaufsicht überprüft, wer Arzneimittel abgeben möchte, sollte auf alle Fälle diesen Nachweis vorliegen haben. Er ist nicht so schwer, mit ein wenig Übung und dem notwendigen Wissen kann jeder angstfrei in die Prüfung gehen.
Kosten: im Einzelunterricht von 10 bis 15 Uhr 100 Euro. Veranstaltungsort: Hof Wisbek, 24816 Brinjahe zwischen Rendsburg und Itzehoe.